Die
Mitglieder des ZRO sind dafür verantwortlich, den
in ihrem Gebiet anfallenden kommunalen und teilweise
gewerblichen Abfall zu erfassen, zu transportieren
und soweit möglich einer Verwertung zuzuführen. Sie
beraten die Bürger und Unternehmen zur
Abfallentsorgung und erheben Gebühren.
Die nicht verwertbaren Abfälle müssen umweltgerecht
entsorgt werden. Bis zum 01.06.2005 erfolgte dies
durch Deponierung, in der Regel verfügte jedes ZRO -
Mitglied über eigene Deponien. Seit dem 01.06.2005
müssen die nicht verwertbaren Abfälle (Restabfälle)
vor der Deponierung behandelt werden, um Risiken für
die Umwelt zu minimieren.
Um die Behandlung der Restabfälle kostenoptimiert
umsetzen zu können, haben sich die zuständigen
Kommunen und Zweckverbände Ostthüringens 1996 zum
ZRO zusammengeschlossen. Dessen Hauptaufgabe ist die
Sicherstellung der Restabfallbehandlung in
Ostthüringen.
Daneben besitzt der ZRO die Deponie in Großlöbichau
und hat für 3 Verbandsmitglieder (Jena,
Saale-Holzland-Kreis, LK Altenburger Land) seit
mehreren Jahren die Aufgabe der Deponierung
übernommen. Er erhebt die Gebühren für die
Deponierung in Großlöbichau und führt für Jena und
den Saale-Holzland-Kreis die Abfallberatung zur
Deponierung durch.
Für einige Mitglieder führt der ZRO die
Deponienachsorge als Dienstleistung
durch.