
Presseinformation vom 12.10.2001
Teilnahmewettbewerb zur EU-weiten
Dienstleistungsausschreibung für die
Restabfallentsorgung ZRO abgeschlossen
Die Verbandsräte des ZRO haben in ihrer Versammlung
am 07.09.2001 und am 12.10.01 die Teilnehmer an der
Dienstleistungsausschreibung für die
Restabfallentsorgung des ZRO ab dem Jahr 2005
beschlossen. In der Verbandsversammlung am 12.10.01
wurden weiterhin die Ausschreibungsunterlagen
behandelt und beschlossen.
Wie bereits informiert wurde, war der ZRO mit der am
05.04.2001 erfolgten Veröffentlichung der
Information zum Teilnahmewettbewerb in seine
EU-weite Dienstleitungsausschreibung für die
Restabfallentsorgung ab dem Jahr 2005 eingetreten.
Die Ausschreibung wird Im Interesse der Erzielung
möglichst wirtschaftlicher Angebote systemoffen
durchgeführt, d. h. dass sowohl Angebote von Bietern
mit mechanisch-biologischen als auch mit thermischen
Restabfallentsorgungsanlagen zugelassen werden. Mit
Blick auf die umfassende Einbeziehung des
Entwicklungspotentials der potentiellen Bieter wird
die Ausschreibung funktional durchgeführt.
Angebote für die künftige Restabfallentsorgung im
ZRO sollen eine vollständige Restabfallentsorgung
zum Inhalt haben. D. h., dass sich die
Leistungsbeschreibung nicht auf die
Restabfallbehandlung beschränken soll, sondern auch
die Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle zur
Beseitigung und Verwertung umfassen muss. Die
Ausschreibung umfasst auch die in Verbindung mit der
Leistungserbringung notwendigen Transporte. Für die
Übergabe bzw. Übernahme der Restabfälle sind
bestimmte Übergabepunkte zu vereinbaren.
Ziel des ZRO ist es, bei der künftigen
Restabfallentsorgung ein Höchstmaß an
Entsorgungssicherheit zu erreichen. Für die künftige
Entsorgung soll gleichzeitig eine kostenoptimierte
Lösung gefunden werden, welche die Gesamtkosten für
die Restabfallentsorgung ab dem Jahr 2005
verbindlich benennt.
Mit der Ausschreibung soll eine im Interesse der
Region liegende Lösung für die Restabfallentsorgung
gefunden werden. Zugleich erwartet der ZRO, dass
durch die Schaffung der entsprechenden
Entsorgungskapazitäten auch positive Impulse für die
regionale Wirtschaft durch eine
Investitionsdurchführung im Gebiet des ZRO, die
Erlangung von Fördermitteln, die Schaffung von
Arbeitsplätzen, die Erbringung von Dienst- und
Serviceleistungen für den Anlagenbetreiber etc
erreicht werden. Zugleich ist dabei allerdings
anzumerken, dass diese Kriterien nach den
Bestimmungen des Vergaberechts nicht den Ausschlag
für die Auftragsvergabe geben können, da dies eine
unzulässige Einschränkung des Wettbewerbes wäre.
Der Termin für den Abschluss des
Teilnahmewettbewerbes war der 27.06.2001. Zum Termin
waren eine große Zahl an Anträgen für die
Beteiligung an der Ausschreibung eingegangen. Da die
Ausschreibung entsprechend den Bestimmungen des
Vergaberechts als Geheimwettbewerb durchgeführt
wird, können der Öffentlichkeit zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine konkreten Informationen vermittelt
werden.
Festgestellt werden kann jedoch, dass dem ZRO eine
ausreichende Zahl von Anträgen potenter Bewerber zur
Teilnahme an der Ausschreibung vorlag.
Unmittelbar nach dem 12.10.01 werden die
Ausschreibungsunterlagen an die ausgewählten
Bewerber verschickt. Entsprechend dem Zeitplan sind
die Angebote bis Ende Januar 2002 abgegeben. Der
Zuschlag für die Leistung soll bis zum Juli 2002
erteilt werden.