
Presseinformation vom 18.04.2001
Teilnahmewettbewerb für die EU-weite
Dienstleistungsausschreibung für die
Restabfallentsorgung ZRO eröffnet
Nach der am 05.04.2001 erfolgten EU-weiten
Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes für die
Dienstleitungsausschreibung ist der ZRO nunmehr in
der Lage, auch die Öffentlichkeit über die näheren
Einzelheiten der Ausschreibung informieren.
Die Ausschreibung der Restabfallentsorgung für den
ZRO erfolgt auf der Grundlage der Verdingungsordnung
für Leistungen Teil A (VOL/A) in einem nichtoffenen
Verfahren. Zur Auswahl der Teilnehmer an der
Ausschreibung wird dieser ein Teilnahmewettbewerb
vorgeschaltet.
Im Interesse der Erzielung möglichst
wirtschaftlicher Angebote für den ZRO erfolgt die
Ausschreibung systemoffen, d. h. dass sowohl
Angebote von Bietern mit mechanisch-biologischen als
auch mit thermischen Restabfallentsorgungsanlagen
zugelassen werden. Mit Blick auf die umfassende
Einbeziehung des Entwicklungspotentials der
potentiellen Bieter wird die Ausschreibung
funktional durchgeführt.
Neben den gesetzlichen Vorgaben ist bei der
Ausschreibung der Restabfallentsorgung der
Landesabfallwirtschaftsplan
(LAWP - Teil Siedlungsabfälle) des Freistaates
Thüringen zu beachten. Danach sind Restabfälle in
festgelegten Einzugsbereichen zu entsorgen,
grundsätzlich jedoch in Thüringen vorzubehandeln.
Somit sind auch Ausnahmen hiervon zugelassen.
Angebote für die künftige Restabfallentsorgung im
ZRO sollen eine vollständige Restabfallentsorgung
zum Inhalt haben. D. h., dass sich die
Leistungsbeschreibung nicht auf die
Restabfallbehandlung beschränken soll, sondern auch
die Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle zur
Beseitigung und Verwertung umfassen muss. Die
Ausschreibung umfasst auch die in Verbindung mit der
Leistungserbringung notwendigen Transporte. Für die
Übergabe bzw. Übernahme der Restabfälle sind
bestimmte Punkte zu vereinbaren.
Ziel für den ZRO ist es, bei der künftigen
Restabfallentsorgung ein Höchstmaß an
Entsorgungssicherheit zu erreichen. Für die künftige
Entsorgung soll gleichzeitig eine kostenoptimierte
Lösung gefunden werden, welche die Gesamtkosten für
die Restabfallentsorgung ab dem Jahr 2005
verbindlich benennt.
Mit der Ausschreibung soll eine im Interesse der
Region liegende Lösung für die Restabfallentsorgung
gefunden werden. Zugleich erwartet der ZRO, dass
durch die Schaffung der entsprechenden
Entsorgungskapazitäten auch positive Impulse für die
regionale Wirtschaft durch eine
Investitionsdurchführung im Gebiet des ZRO, die
Erlangung von Fördermitteln, die Schaffung von
Arbeitsplätzen, die Erbringung von Dienst- und
Serviceleistungen für den Anlagenbetreiber etc
erreicht werden. Zugleich ist dabei allerdings
anzumerken, dass diese Kriterien nach den
Bestimmungen des Vergaberechts nicht den Ausschlag
für die Auftragsvergabe geben können, da dies eine
unzulässige Einschränkung des Wettbewerbes wäre.
Die Vergabe wird im Ergebnis eines umfassenden
Vergleichs aller Angebote grundsätzlich auf das
Angebot erfolgen, welches das für den ZRO günstigste
Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Der Preis
allein ist dabei nicht ausschlaggebend. Der Auftrag
wird letztlich auf ein Angebot erteilt werden, das
sich als das unter Berücksichtigung aller
wirtschaftlichen, technischen und ökologischen
Kenndaten beste Angebot erweist.
Ansässige Entsorgungsunternehmen haben, soweit sie
nicht selbst über die für die Auftragsdurchführung
erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
verfügen, die Möglichkeit sich im
Teilnahmewettbewerb mit potenten Partnern zu
Bietergemeinschaften zusammenzuschließen. Auf diese
Weise können sie ihre regionalen
Geschäftsverbindungen, Kenntnisse und Erfahrungen am
besten einzubringen.
Der ZRO behält sich eine Beteiligung an einer oder
gegebenenfalls mehreren im Gebiet des ZRO zu
errichtenden Anlagen vor.
Entsprechend der vorliegenden Einschätzungen sind im
Gebiet des ZRO im Jahr 2005 rd. 100.000 bis 120.000
t/a Restabfälle aus Haushalten (einschl. Sperrmüll),
Abfällen von öffentlichen Flächen, Sortierreste usw.
zu entsorgen. Da die Mengen weiter rückläufig sein
werden, wird von den durch die Bieter vorzulegenden
Entsorgungskonzepten ein hohes Maß an Flexibilität
und die Anpassung an die sich verändernden
Abfallmengen gefordert.
Für die Errichtung von im Gebiet des ZRO gelegenen
Restabfallbehandlungsanlagen sind durch die Bieter
entsprechende Standorte nachzuweisen. Im
Landesabfallwirtschaftsplan des Freistaates
Thüringen sind dafür bereits 8 geeignete Standorte
ausgewiesen.
Nach der am 05.04.2001 erfolgten EU-weiten
Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes für die
Dienstleitungsausschreibung werden durch die
interessierten Bieter bis Ende Juni Bewerbungen zur
Teilnahme an der Ausschreibung abgegeben.
Die Auswahl der Teilnehmer an der Ausschreibung wird
bis zum September 2001 erfolgen. Im Anschluss werden
die Verdingungsunterlagen für die Ausschreibung
verschickt. Entsprechend dem vorliegenden Zeitplan
soll der Zuschlag für die Leistung bis zum Juli 2002
erteilt werden.
Die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der
Ausschreibung wird als abfallwirtschaftliche
Maßnahme durch das Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt mit
Fördermitteln unterstützt.