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Zweckverband Restabfallbehandlung Ostthüringen

Presseinformationen

Presseinformation vom 18.04.2001

Teilnahmewettbewerb für die EU-weite Dienstleistungsausschreibung für die Restabfallentsorgung ZRO eröffnet

Nach der am 05.04.2001 erfolgten EU-weiten Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes für die Dienstleitungsausschreibung ist der ZRO nunmehr in der Lage, auch die Öffentlichkeit über die näheren Einzelheiten der Ausschreibung informieren.

Die Ausschreibung der Restabfallentsorgung für den ZRO erfolgt auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) in einem nichtoffenen Verfahren. Zur Auswahl der Teilnehmer an der Ausschreibung wird dieser ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.

Im Interesse der Erzielung möglichst wirtschaftlicher Angebote für den ZRO erfolgt die Ausschreibung systemoffen, d. h. dass sowohl Angebote von Bietern mit mechanisch-biologischen als auch mit thermischen Restabfallentsorgungsanlagen zugelassen werden. Mit Blick auf die umfassende Einbeziehung des Entwicklungspotentials der potentiellen Bieter wird die Ausschreibung funktional durchgeführt.

Neben den gesetzlichen Vorgaben ist bei der Ausschreibung der Restabfallentsorgung der Landesabfallwirtschaftsplan
(LAWP - Teil Siedlungsabfälle) des Freistaates Thüringen zu beachten. Danach sind Restabfälle in festgelegten Einzugsbereichen zu entsorgen, grundsätzlich jedoch in Thüringen vorzubehandeln. Somit sind auch Ausnahmen hiervon zugelassen.

Angebote für die künftige Restabfallentsorgung im ZRO sollen eine vollständige Restabfallentsorgung zum Inhalt haben. D. h., dass sich die Leistungsbeschreibung nicht auf die Restabfallbehandlung beschränken soll, sondern auch die Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle zur Beseitigung und Verwertung umfassen muss. Die Ausschreibung umfasst auch die in Verbindung mit der Leistungserbringung notwendigen Transporte. Für die Übergabe bzw. Übernahme der Restabfälle sind bestimmte Punkte zu vereinbaren.

Ziel für den ZRO ist es, bei der künftigen Restabfallentsorgung ein Höchstmaß an Entsorgungssicherheit zu erreichen. Für die künftige Entsorgung soll gleichzeitig eine kostenoptimierte Lösung gefunden werden, welche die Gesamtkosten für die Restabfallentsorgung ab dem Jahr 2005 verbindlich benennt.

Mit der Ausschreibung soll eine im Interesse der Region liegende Lösung für die Restabfallentsorgung gefunden werden. Zugleich erwartet der ZRO, dass durch die Schaffung der entsprechenden Entsorgungskapazitäten auch positive Impulse für die regionale Wirtschaft durch eine Investitionsdurchführung im Gebiet des ZRO, die Erlangung von Fördermitteln, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen für den Anlagenbetreiber etc erreicht werden. Zugleich ist dabei allerdings anzumerken, dass diese Kriterien nach den Bestimmungen des Vergaberechts nicht den Ausschlag für die Auftragsvergabe geben können, da dies eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbes wäre.

Die Vergabe wird im Ergebnis eines umfassenden Vergleichs aller Angebote grundsätzlich auf das Angebot erfolgen, welches das für den ZRO günstigste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Der Preis allein ist dabei nicht ausschlaggebend. Der Auftrag wird letztlich auf ein Angebot erteilt werden, das sich als das unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Kenndaten beste Angebot erweist.

Ansässige Entsorgungsunternehmen haben, soweit sie nicht selbst über die für die Auftragsdurchführung erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen, die Möglichkeit sich im Teilnahmewettbewerb mit potenten Partnern zu Bietergemeinschaften zusammenzuschließen. Auf diese Weise können sie ihre regionalen Geschäftsverbindungen, Kenntnisse und Erfahrungen am besten einzubringen.

Der ZRO behält sich eine Beteiligung an einer oder gegebenenfalls mehreren im Gebiet des ZRO zu errichtenden Anlagen vor.

Entsprechend der vorliegenden Einschätzungen sind im Gebiet des ZRO im Jahr 2005 rd. 100.000 bis 120.000 t/a Restabfälle aus Haushalten (einschl. Sperrmüll), Abfällen von öffentlichen Flächen, Sortierreste usw. zu entsorgen. Da die Mengen weiter rückläufig sein werden, wird von den durch die Bieter vorzulegenden Entsorgungskonzepten ein hohes Maß an Flexibilität und die Anpassung an die sich verändernden Abfallmengen gefordert.

Für die Errichtung von im Gebiet des ZRO gelegenen Restabfallbehandlungsanlagen sind durch die Bieter entsprechende Standorte nachzuweisen. Im Landesabfallwirtschaftsplan des Freistaates Thüringen sind dafür bereits 8 geeignete Standorte ausgewiesen.

Nach der am 05.04.2001 erfolgten EU-weiten Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes für die Dienstleitungsausschreibung werden durch die interessierten Bieter bis Ende Juni Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung abgegeben.

Die Auswahl der Teilnehmer an der Ausschreibung wird bis zum September 2001 erfolgen. Im Anschluss werden die Verdingungsunterlagen für die Ausschreibung verschickt. Entsprechend dem vorliegenden Zeitplan soll der Zuschlag für die Leistung bis zum Juli 2002 erteilt werden.

Die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Ausschreibung wird als abfallwirtschaftliche Maßnahme durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt mit Fördermitteln unterstützt.

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