EU-weite Dienstleistungsausschreibung für die
Restabfallentsorgung des ZRO beschlossen
Der Zweckverband Restabfallbehandlung
Ostthüringen (ZRO) hat in seiner Verbandsversammlung
am 23.03.2001 die Grundlagen für die Ausschreibung
der Restabfallentsorgung für den ZRO einstimmig
beschlossen.
Da die Entsorgung im Auftrag des ZRO als
Dienstleistung erfolgen soll, wird sie auf der
Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen Teil
A (VOL/A) durchgeführt. Als Vergabeverfahren wurde
ein nichtoffenes Verfahren gewählt.
Dazu wird in einem ersten Schritt ein
Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dessen Ergebnis
die Teilnehmer ermittelt werden, welche über die für
die Durchführung der Leistung erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
verfügen. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge
werden dann in einem zweiten Schritt die geeigneten
Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Veröffentlichungstext für den
Teilnahmewettbewerb wurde durch die Verbandsräte
ebenfalls einstimmig beschlossen.
Die Dienstleistungsausschreibung für die künftige
Restabfallentsorgung im ZRO wird EU-weit und
systemoffen durchgeführt, d. h. dass im Interesse
der Entfaltung eines breiten Wettbewerbs und der
Erzielung möglichst wirtschaftlicher Bedingungen
sowohl Angebote von Bietern mit
mechanisch-biologischen als auch mit thermischen
Restabfallentsorgungsanlagen zugelassen werden.
Zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der
Durchführung der Ausschreibung und des Gebotes der
Gleichbehandlung der Bieter können der
Öffentlichkeit weitere Informationen erst nach der
Veröffentlichung des Textes für den
Teilnahmewettbewerb in den amtlichen
Veröffentlichungsblättern zugänglich gemacht werden.
Aus diesem Grund wird der ZRO der Öffentlichkeit
nähere Einzelheiten zur Ausschreibung in einer
Presseinformation Anfang – Mitte April 2001
übermitteln.